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BVerwG, 08.12.1993 - 11 C 41.92 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Antrag auf Zulassung von Lieferverkehr zu einer Filiale in einer Fußgängerzone - Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs - Beurteilung eines Verbots von Lieferverkehr in einer Fußgängerzone werktags von 13 bis 15 Uhr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 24.10.1989 - 3 A 102/89
- OVG Schleswig-Holstein, 22.05.1991 - 4 L 61/91
- BVerwG, 08.12.1993 - 11 C 41.92
- OVG Schleswig-Holstein, 29.11.1994 - 4 L 78/94
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 08.09.1993 - 11 C 38.92
Anfahrbarkeit von Wohngrundstücken in einer Fußgängerzone mit Kfz
Auszug aus BVerwG, 08.12.1993 - 11 C 41.92
Ob die Anordnung des Wegfalls des zugelassenen Lieferverkehrs in der fraglichen Zeit zu Lasten der Klägerin nach § 45 Abs. 1 b Nr. 4 StVO aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs in der Fußgängerzone erforderlich und verhältnismäßig war (vgl. hierzu auch das Urteil des erkennenden Senats vom 8. September 1993 - BVerwG 11 C 38.92 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen) und/oder ob die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO vorliegen, läßt sich unter diesen Umständen weder in der einen noch in der anderen Richtung abschließend beurteilen. - BVerwG, 20.02.1981 - 7 C 78.80
Verzicht auf mündliche Verhandlung - Fernmündliche Abgabe - Berichterstatter des …
Auszug aus BVerwG, 08.12.1993 - 11 C 41.92
Eine Zurückweisung der Revision auf der Grundlage des § 144 Abs. 4 VwGO im Hinblick auf den fehlenden Antrag in der Berufungsschrift der Klägerin kommt - sofern diese Vorschrift auf die hier gegebene Verletzung des rechtlichen Gehörs anwendbar ist (vgl. dazu BVerwGE 62, 6 [BVerwG 20.02.1981 - 7 C 78/80]) - schon deshalb nicht in Betracht, weil nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Berufungsschrift gemäß §§ 125 Abs. 1, 82 Abs. 2 VwGO auch noch nach Ablauf der Berufungsfrist durch einen bestimmten Antrag ergänzt werden kann (vgl. BVerwGE 13, 94; Beschluß vom 3. November 1992 - BVerwG 11 B 40.92 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 313; Urteil vom 16. Dezember 1992 - BVerwG 11 C 6.92 - BVerwGE 91, 306 ). - BVerwG, 16.12.1992 - 11 C 6.92
BAföG - Ausbildungsförderung - Unterhaltsbetrag - Kinderfreibetrag
Auszug aus BVerwG, 08.12.1993 - 11 C 41.92
Eine Zurückweisung der Revision auf der Grundlage des § 144 Abs. 4 VwGO im Hinblick auf den fehlenden Antrag in der Berufungsschrift der Klägerin kommt - sofern diese Vorschrift auf die hier gegebene Verletzung des rechtlichen Gehörs anwendbar ist (vgl. dazu BVerwGE 62, 6 [BVerwG 20.02.1981 - 7 C 78/80]) - schon deshalb nicht in Betracht, weil nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Berufungsschrift gemäß §§ 125 Abs. 1, 82 Abs. 2 VwGO auch noch nach Ablauf der Berufungsfrist durch einen bestimmten Antrag ergänzt werden kann (vgl. BVerwGE 13, 94; Beschluß vom 3. November 1992 - BVerwG 11 B 40.92 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 313; Urteil vom 16. Dezember 1992 - BVerwG 11 C 6.92 - BVerwGE 91, 306 ). - BVerwG, 03.11.1992 - 11 B 40.92
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Berufung - Notwendigkeit der …
Auszug aus BVerwG, 08.12.1993 - 11 C 41.92
Eine Zurückweisung der Revision auf der Grundlage des § 144 Abs. 4 VwGO im Hinblick auf den fehlenden Antrag in der Berufungsschrift der Klägerin kommt - sofern diese Vorschrift auf die hier gegebene Verletzung des rechtlichen Gehörs anwendbar ist (vgl. dazu BVerwGE 62, 6 [BVerwG 20.02.1981 - 7 C 78/80]) - schon deshalb nicht in Betracht, weil nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Berufungsschrift gemäß §§ 125 Abs. 1, 82 Abs. 2 VwGO auch noch nach Ablauf der Berufungsfrist durch einen bestimmten Antrag ergänzt werden kann (vgl. BVerwGE 13, 94; Beschluß vom 3. November 1992 - BVerwG 11 B 40.92 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 313; Urteil vom 16. Dezember 1992 - BVerwG 11 C 6.92 - BVerwGE 91, 306 ). - BVerwG, 03.10.1961 - VI B 23.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.12.1993 - 11 C 41.92
Eine Zurückweisung der Revision auf der Grundlage des § 144 Abs. 4 VwGO im Hinblick auf den fehlenden Antrag in der Berufungsschrift der Klägerin kommt - sofern diese Vorschrift auf die hier gegebene Verletzung des rechtlichen Gehörs anwendbar ist (vgl. dazu BVerwGE 62, 6 [BVerwG 20.02.1981 - 7 C 78/80]) - schon deshalb nicht in Betracht, weil nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Berufungsschrift gemäß §§ 125 Abs. 1, 82 Abs. 2 VwGO auch noch nach Ablauf der Berufungsfrist durch einen bestimmten Antrag ergänzt werden kann (vgl. BVerwGE 13, 94; Beschluß vom 3. November 1992 - BVerwG 11 B 40.92 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 313; Urteil vom 16. Dezember 1992 - BVerwG 11 C 6.92 - BVerwGE 91, 306 ).
- BVerwG, 18.06.1996 - 9 B 140.96
Verwaltungsprozeßrecht: Rechtliches Gehör und Beweisaufnahme im vereinfachten …
Die Rüge einer Verletzung der Anhörungspflicht hat deshalb stets Erfolg, wenn eine Anhörung zu dem beabsichtigten vereinfachten Berufungsverfahren gänzlich unterblieben ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 1993 - BVerwG 11 C 41.92 - zu § 125 Abs. 2 Satz 3 VwGO). - BVerwG, 26.11.2012 - 5 B 64.12
Aufstellen einer zeitlich konkreten Beweisbehauptung in Bezug auf das zu …
Die Rüge einer Verletzung der Anhörungspflicht hat deshalb stets Erfolg, wenn eine Anhörung zu dem beabsichtigten vereinfachten Berufungsverfahren gänzlich unterblieben ist (vgl. Urteil vom 8. Dezember 1993 - BVerwG 11 C 41.92 - zu § 125 Abs. 2 Satz 3 VwGO).