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   BVerwG, 08.12.1993 - 11 C 41.92   

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https://dejure.org/1993,11336
BVerwG, 08.12.1993 - 11 C 41.92 (https://dejure.org/1993,11336)
BVerwG, Entscheidung vom 08.12.1993 - 11 C 41.92 (https://dejure.org/1993,11336)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Dezember 1993 - 11 C 41.92 (https://dejure.org/1993,11336)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Zulassung von Lieferverkehr zu einer Filiale in einer Fußgängerzone - Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs - Beurteilung eines Verbots von Lieferverkehr in einer Fußgängerzone werktags von 13 bis 15 Uhr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 08.09.1993 - 11 C 38.92

    Anfahrbarkeit von Wohngrundstücken in einer Fußgängerzone mit Kfz

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1993 - 11 C 41.92
    Ob die Anordnung des Wegfalls des zugelassenen Lieferverkehrs in der fraglichen Zeit zu Lasten der Klägerin nach § 45 Abs. 1 b Nr. 4 StVO aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs in der Fußgängerzone erforderlich und verhältnismäßig war (vgl. hierzu auch das Urteil des erkennenden Senats vom 8. September 1993 - BVerwG 11 C 38.92 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen) und/oder ob die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO vorliegen, läßt sich unter diesen Umständen weder in der einen noch in der anderen Richtung abschließend beurteilen.
  • BVerwG, 20.02.1981 - 7 C 78.80

    Verzicht auf mündliche Verhandlung - Fernmündliche Abgabe - Berichterstatter des

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1993 - 11 C 41.92
    Eine Zurückweisung der Revision auf der Grundlage des § 144 Abs. 4 VwGO im Hinblick auf den fehlenden Antrag in der Berufungsschrift der Klägerin kommt - sofern diese Vorschrift auf die hier gegebene Verletzung des rechtlichen Gehörs anwendbar ist (vgl. dazu BVerwGE 62, 6 [BVerwG 20.02.1981 - 7 C 78/80]) - schon deshalb nicht in Betracht, weil nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Berufungsschrift gemäß §§ 125 Abs. 1, 82 Abs. 2 VwGO auch noch nach Ablauf der Berufungsfrist durch einen bestimmten Antrag ergänzt werden kann (vgl. BVerwGE 13, 94; Beschluß vom 3. November 1992 - BVerwG 11 B 40.92 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 313; Urteil vom 16. Dezember 1992 - BVerwG 11 C 6.92 - BVerwGE 91, 306 ).
  • BVerwG, 16.12.1992 - 11 C 6.92

    BAföG - Ausbildungsförderung - Unterhaltsbetrag - Kinderfreibetrag

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1993 - 11 C 41.92
    Eine Zurückweisung der Revision auf der Grundlage des § 144 Abs. 4 VwGO im Hinblick auf den fehlenden Antrag in der Berufungsschrift der Klägerin kommt - sofern diese Vorschrift auf die hier gegebene Verletzung des rechtlichen Gehörs anwendbar ist (vgl. dazu BVerwGE 62, 6 [BVerwG 20.02.1981 - 7 C 78/80]) - schon deshalb nicht in Betracht, weil nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Berufungsschrift gemäß §§ 125 Abs. 1, 82 Abs. 2 VwGO auch noch nach Ablauf der Berufungsfrist durch einen bestimmten Antrag ergänzt werden kann (vgl. BVerwGE 13, 94; Beschluß vom 3. November 1992 - BVerwG 11 B 40.92 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 313; Urteil vom 16. Dezember 1992 - BVerwG 11 C 6.92 - BVerwGE 91, 306 ).
  • BVerwG, 03.11.1992 - 11 B 40.92

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Berufung - Notwendigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1993 - 11 C 41.92
    Eine Zurückweisung der Revision auf der Grundlage des § 144 Abs. 4 VwGO im Hinblick auf den fehlenden Antrag in der Berufungsschrift der Klägerin kommt - sofern diese Vorschrift auf die hier gegebene Verletzung des rechtlichen Gehörs anwendbar ist (vgl. dazu BVerwGE 62, 6 [BVerwG 20.02.1981 - 7 C 78/80]) - schon deshalb nicht in Betracht, weil nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Berufungsschrift gemäß §§ 125 Abs. 1, 82 Abs. 2 VwGO auch noch nach Ablauf der Berufungsfrist durch einen bestimmten Antrag ergänzt werden kann (vgl. BVerwGE 13, 94; Beschluß vom 3. November 1992 - BVerwG 11 B 40.92 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 313; Urteil vom 16. Dezember 1992 - BVerwG 11 C 6.92 - BVerwGE 91, 306 ).
  • BVerwG, 03.10.1961 - VI B 23.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1993 - 11 C 41.92
    Eine Zurückweisung der Revision auf der Grundlage des § 144 Abs. 4 VwGO im Hinblick auf den fehlenden Antrag in der Berufungsschrift der Klägerin kommt - sofern diese Vorschrift auf die hier gegebene Verletzung des rechtlichen Gehörs anwendbar ist (vgl. dazu BVerwGE 62, 6 [BVerwG 20.02.1981 - 7 C 78/80]) - schon deshalb nicht in Betracht, weil nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Berufungsschrift gemäß §§ 125 Abs. 1, 82 Abs. 2 VwGO auch noch nach Ablauf der Berufungsfrist durch einen bestimmten Antrag ergänzt werden kann (vgl. BVerwGE 13, 94; Beschluß vom 3. November 1992 - BVerwG 11 B 40.92 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 313; Urteil vom 16. Dezember 1992 - BVerwG 11 C 6.92 - BVerwGE 91, 306 ).
  • BVerwG, 18.06.1996 - 9 B 140.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtliches Gehör und Beweisaufnahme im vereinfachten

    Die Rüge einer Verletzung der Anhörungspflicht hat deshalb stets Erfolg, wenn eine Anhörung zu dem beabsichtigten vereinfachten Berufungsverfahren gänzlich unterblieben ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 1993 - BVerwG 11 C 41.92 - zu § 125 Abs. 2 Satz 3 VwGO).
  • BVerwG, 26.11.2012 - 5 B 64.12

    Aufstellen einer zeitlich konkreten Beweisbehauptung in Bezug auf das zu

    Die Rüge einer Verletzung der Anhörungspflicht hat deshalb stets Erfolg, wenn eine Anhörung zu dem beabsichtigten vereinfachten Berufungsverfahren gänzlich unterblieben ist (vgl. Urteil vom 8. Dezember 1993 - BVerwG 11 C 41.92 - zu § 125 Abs. 2 Satz 3 VwGO).
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